Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Dokument die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
1 Vorwort
Das Klinikum Itzehoe gehört zu den größten Gesundheitsdienstleistern in Schleswig-Holstein. Zum Zweckverband gehören neben dem Klinikum auch das Seniorenzentrum Olendeel, drei Medizinische Versorgungszentren und weitere Servicegesellschaften. Damit erbringt der Zweckverband von der Prävention über die ambulante und stationäre Versorgung sowie Nachsorge integrierte Gesundheitsleistungen für Patienten, Gesundheitseinrichtungen und Unternehmen. Als Eigentümer stellen die Stadt Itzehoe und der Kreis Steinburg die Patientenversorgung und eine langfristige positive Entwicklung der Unternehmensgruppe in den Mittelpunkt unternehmerischer Entscheidungen. Das Klinikum Itzehoe wurde 1976 mit dem Ziel gegründet, die lokale medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Als Haus der Schwerpunktversorgung stehen wir allen Versicherten zur Verfügung und versorgen jährlich rund 81.000 Patienten im Kreis Steinburg und darüber hinaus. Bei der Erfüllung dieses Versorgungsauftrags ist verantwortungsvolles, nachhaltiges und rechtmäßiges Handeln für uns selbstverständlich. Es entspricht unserem Selbstverständnis, Verletzungen von Menschenrechten abzuwenden und zu bekämpfen. In Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bekennt sich der Zweckverband durch vorliegende Grundsatzerklärung ausdrücklich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte. Das LkSG soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und dem Schutz der Umwelt dienen. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten und zwar mit dem Ziel, Risiken vorzubeugen und sie zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden. Der Zweckverband kommt dieser Verantwortung nach und erläutert nachfolgend die Menschenrechtsstrategie des Zweckverbands, die sich an unseren Vorstand bzw. die Geschäftsführungen des Zweckverbands und seiner Tochtergesellschaften, an alle Mitarbeitende sowie auch an unsere Geschäftspartner richtet.
Inhalt
1 Vorwort
2 Risikomanagement
3 Beschwerdeverfahren
4 Abhilfemaßnahmen
5 Berichtswesen und Dokumentation
6 Wesentliche menschenrechtsbezogene und umweltbezogene Risiken
7 Erwartungshaltung
8 Ansprechpartner
2 Risikomanagement
Der Kern des Risikomanagements des Zweckverbands zur Einhaltung der im LkSG geregelten Sorgfaltspflichten besteht aus den jährlichen und anlassbezogenen Risikoanalysen der Zulieferer des Zweckverbands. Hierzu hat sich der Zweckverband dem Vorgehen der Sana Unternehmensgruppe angeschlossen und nutzt deren Sana LiKe App für die Risikoanalysen. Die Sana Unternehmensgruppe lässt sich von einer weltweit agierenden Rating-Plattform unterstützen, mit deren Hilfe unter Einbeziehung von Industrie- und Länderbedingungen für jeden unmittelbaren Lieferanten das konkrete Risikopotential ermittelt werden kann. Im Zuge der Risikoanalysen erfolgt ein Abgleich mit Risikoprofilen aus öffentlich zugänglichen Quellen wie beispielsweise international anerkannten Indices. Diese umfassende Risikoanalyse ergab, dass lediglich ein geringer Anteil der Lieferanten ein erhöhtes Risiko aufweist. Es konnte festgestellt werden, dass diese „High-Risk-Lieferanten“ weit überwiegend aus als kritisch zu betrachtenden Branchen, d.h. pharmazeutische Unternehmen, Medizintechnik- und Medikalproduktehersteller stammen. Die Ergebnisse der durchgeführten Risikoanalysen werden den betroffenen Abteilungen jährlich und bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Als weiteres Instrument des Risikomanagements wird von als risikobehaftet oder besonders bedeutsam anzusehenden Lieferanten des Zweckverbands das Bekenntnis zu den im Zweckverband bestehenden menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen entlang der Lieferkette verlangt. Dies geschieht in Form von Erklärungen zur Einhaltung der Vorgaben des LkSG bzw. entsprechenden vertraglichen Zusicherungen zur Beachtung des Lieferantenkodex des Zweckverbands. Ein weiteres Element des Risikomanagements besteht darin, im eigenen Geschäftsbereich menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu ermitteln sowie geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Der Zweckverband achtet bereits bei der Auswahl von Lieferanten darauf, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und Umweltschutzaspekte im Blick zu behalten. Dafür wurde ein Kriterienkatalog zur Auswahl von Lieferanten entwickelt, auf den die im Bereich der Beschaffung tätigen eigenen Mitarbeitenden regelmäßig geschult werden. Außerdem werden sie für die Erkennung etwaiger Risiken, auch im Rahmen externer Fortbildungen, sensibilisiert. Der Zweckverband überprüft jährlich sowie anlassbezogen die Wirksamkeit dieser Präventionsmaßnahmen, insbesondere dann, wenn mit einer wesentlich veränderten bzw. wesentlich erweiterten Risikolage gerechnet werden muss.
3 Beschwerdeverfahren
Im etablierten und bewährten digitalen Hinweisgebersystem der Eagle Isp GmbH können Verletzungen von menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Pflichten gemeldet werden. Die Plattform ist unter https://sicher-melden.de/whistle/#/mainpage/eagle/
0f8d27883a353956fcc85da37a067b0716aaafb2 öffentlich zugänglich. Alle Mitarbeitenden des Zweckverbands sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten und Kunden usw.) haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen menschrechtsbezogene und umweltbezogene Sorgfaltspflichten, insbesondere solche des LkSG – auch vollständig anonym – abzugeben. Auch unzureichende Präventions- und Abhilfemaßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt können entsprechend gemeldet werden. Die Hinweise werden vertraulich von den hierfür zuständigen Personen geprüft. Falls notwendig, werden gemeinsam mit den zuständigen Gremien des Zweckverbands geeignete Maßnahmen ergriffen. Unkenntnis kann als Entschuldigung für Fehlverhalten in diesem Zusammenhang nicht akzeptiert werden und kann vor Sanktionen nicht schützen. Für interne Richtlinien gilt dies ebenfalls, vorausgesetzt, es bestand die Möglichkeit, hiervon in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen zu können. ComplianceRegeln haben viele Funktionen, die nach außen gerichtet sind. Sie haben aber auch die Funktion, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihren täglichen Entscheidungen einen verlässlichen und damit auch schützenden Rahmen zu geben.
4 Abhilfemaßnahmen
Im Falle festgestellter oder zu befürchtender Verstöße werden angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen. In der Regel wird abhängig vom Verstoß, von dem der Zweckverband substantiierte Kenntnis erhalten hat, zunächst ein Maßnahmenkatalog mit einem konkreten Zeitplan festgelegt, der bei fortdauernden Verstößen stufenweise abzuarbeiten ist.
5 Berichtswesen und Dokumentation
Der Zweckverband erstellt jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten und veröffentlicht diesen unter https://www.klinikum-itzehoe.de/ueber-uns/verwaltung/zentraleinkaufmaterialmanagement-zemm. Eine entsprechende fortlaufende Dokumentation wird sichergestellt.
6 Wesentliche menschenrechtsbezogene und umweltbezogene Risiken
Der Zweckverband setzt sich zum Ziel, durch und über seine Arbeitsbedingungen einen gehobenen Standard im Bereich der Würdigung und Einhaltung der Menschenrechte zu setzen. Insofern sind soziale, ethische und ökologische Ziele mit wirtschaftlichem und qualitätsorientiertem Handeln in Einklang zu bringen. Die für den Zweckverband im Rahmen ihrer Menschenrechtsstrategie festgestellten prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Prinzipien sind insbesondere folgende, deren Beachtung sowohl vom Zweckverband selbst auch den Unternehmen in der Lieferkette erwartet wird:
• Bekämpfung von Kinderarbeit
Kinderarbeit bezeichnet, angelehnt an die Definition der UN-Kinderrechtskonvention und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), jegliche Arbeit von Minderjährigen, die negative Folgen für ihre geistige, soziale und gesundheitliche Entwicklung hat und die die Grundrechte der Kinder auf Bildung, Gesundheit, Schutz und Beteiligung verletzt. Der Zweckverband duldet keinerlei Form von Kinderarbeit. Kinder dürfen nicht durch Erwerbstätigkeit von ihrer Ausbildung abgehalten und auf diese Weise in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden. Ihre Würde ist hoch zu achten, ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dies gilt insbesondere aber nicht nur für die gravierendsten Formen der Kinderarbeit wie gefahrgeneigte Tätigkeiten, welche die Gesundheit, Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädigen können. Der Zweckverband hält das gesetzliche Mindestalter für Beschäftigung ein.
• Bekämpfung von Zwangsarbeit
Zwangsarbeit definiert sich, in Anlehnung an die Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), als jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person gegen ihren freien Willen und/oder unter Androhung einer Strafe verlangt wird. Der Zweckverband duldet keinerlei Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit. Sie ist im Rahmen aller Geschäftstätigkeiten strikt abzulehnen.
• Schutz vor Diskriminierung
Diskriminierung bezeichnet jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung einzelner Personen oder Gruppen aufgrund verschiedener wahrnehmbarer beziehungsweise nicht unmittelbar wahrnehmbarer Merkmale. Demzufolge darf niemand aufgrund ethnischer, nationaler und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, körperlicher Merkmale, Behinderung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Religion, Familienstand, Schwangerschaft, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck oder eines ähnlichen Kriteriums benachteiligt, begünstigt oder ausgegrenzt werden. Der Zweckverband stellt sicher, dass die Mitarbeitenden in keiner Weise aufgrund obiger Gründe diskriminiert werden. Zudem legt der Zweckverband Wert darauf, ein inkludierendes und unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen, indem bei der Auswahl der Mitarbeitenden auf Diversität geachtet wird. Die Vielfalt der Mitarbeitenden spiegelt sich in den unterschiedlichsten Lebensstilen dieser wieder. Entsprechendes erwartet der Zweckverband auch von seinen Lieferanten.
• Faire und gesunde Arbeitsbedingungen
Der Zweckverband fördert Arbeitsbedingungen, unter denen die Mitarbeitenden beste Leistungen erbringen, innovativ sein und sich entfalten können. Insbesondere werden die Mitarbeitenden dabei unterstützt, ihre individuellen Fähigkeiten zu entwickeln und persönliche Ziele und Ambitionen im Einklang mit dem Unternehmen umzusetzen, vor allen Dingen durch ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsangebot. Unter vergleichbaren Bedingungen wird gleicher Lohn für gleiche Arbeit bezahlt. Dies stellen schon allein die Tarifverträge des Unternehmens sicher. Des Weiteren achten neben der Unternehmensführung und deren Beauftragten auch die verschiedenen Mitarbeitervertretungen (Personal- und Betriebsrat) auf die Einhaltung der Arbeitsbedingungen. Der Zweckverband hält die geltenden Arbeitsschutzgesetze ein und sorgt für eine stetige Optimierung der Arbeitssicherheit. Regelmäßige Schulungen sorgen dafür, entsprechende Vorgaben im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit einzuhalten, Sensibilität bei den Mitarbeitenden zu fördern und somit das Risiko von Unfällen zu verringern. Das Recht auf Erholung und Freizeit, einschließlich bezahltem Urlaub, ist eine Selbstverständlichkeit und genießt in der Unternehmenskultur des Zweckverbands den höchsten Stellenwert. Der Zweckverband fördert die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben, indem die beruflichen Interessen mit privaten und familiären Belangen bestmöglich in Einklang gebracht werden. Den Mitarbeitenden werden Spielräume für die selbstbestimmte Gestaltung ihrer Freizeit und der Wahrnehmung gleichberechtigter Karrierechancen berufstätiger Eltern ermöglicht. Der Zweckverband fördert zudem mit Initiativen und unterschiedlichen Angeboten im Bereich des Gesundheitsmanagements aktiv die psychische und physische Gesundheit der Mitarbeitenden.
• Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Der Zweckverband bekennt sich zu jeglichen umweltschützenden Prinzipien. Insbesondere wird Wert darauf gelegt, dass bei der Handhabung, der Lagerung, des Transports, der Entsorgung, des Recyclings und der Wiederverwertung von Abfällen, Abgasen und Abwässern alle geltenden Vorgaben eingehalten werden. Der Zweckverband bekennt sich zu klimaschützenden Prinzipien, insbesondere zur sparsamen Verwendung und Bewahrung natürlicher Ressourcen sowie der Sicherstellung und dem Nachweis kontinuierlicher ökologischer Verbesserung innerhalb ihrer Klinik- und Verwaltungsstandorte (z.B. Reduzierung des Rohstoff- und Energieverbrauchs, der Emissionen, Abwässer, Lärmemissionen, Abfälle, gefährlichen Substanzen und der Abhängigkeit von natürlichen Ressourcen mithilfe klarer Ziele und Verbesserungsstrategien).
7 Erwartungshaltung
Der Zweckverband erwartet von ihren Mitarbeitenden, ihr Verhalten an den in dieser Erklärung genannten Grundsätzen auszurichten. Insbesondere die Führungskräfte sind für die Umsetzung dieser Grundsätze verantwortlich. Sie sind gehalten, ihre Mitarbeitenden über Inhalt und Bedeutung der Grundsätze zu informieren und sie bei deren Anwendung im Arbeitsalltag zu beraten und zu unterstützen. Gleichzeitig müssen die Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben die oben genannten Grundsätze als Grundlage für jede unternehmerische Entscheidung berücksichtigen. Der Zweckverband erwartet zudem von seinen Zulieferern, dass diese im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die international anerkannten und in dieser Erklärung niedergelegten Menschenrechte achten und respektieren. Das Bekenntnis der Zulieferer, ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden, ist unabdingbare Voraussetzung für dauerhafte Geschäftsbeziehungen. Die in den oben genannten Statuten enthaltenen Kriterien und Verpflichtungen fließen in die Bewertung der Zulieferer ein, werden regelmäßig überprüft und haben Einfluss sowohl auf die Begründung, als auch die Beendigung einer Geschäftsbeziehung mit dem Zweckverband.
8 Ansprechpartner
Menschenrechtsbeauftragte
Gesa Hollesen
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